Unsere Ziele
Mehr und bessere Radwege mit durchgehend ebener Oberfläche und so gestaltet, dass ein wirksamer Schutz vor Kraftfahrzeugen gegeben ist
Durchgängiges und leistungsfähiges Rad-Vorrangnetz, das alle Stadtteile und wichtigen Orte des öffentlichen Lebens lückenlos verbindet
Mehr Sicherheit an Kreuzungen, vor allem Unfallschwerpunkte sind zu entschärfen, zum Beispiel indem die Sichtbarkeit der Radfahrer*innen verbessert wird
Mehr Radabstellplätze im öffentlichen Raum für sicheres Parken an wichtigen Tram-Haltestellen, bei allen Behörden, Schulen und Veranstaltungsorten
Mehr Radabstellplätze in allen Wohngebäuden durch eine Anpassung der städtischen Stellplatzsatzung
Online-Meldeplattform, auf der Radfahrer*innen jederzeit störende und gefährliche Wegstellen melden können.
Im Detail
1. Mehr und bessere Radwege
An für den Radverkehr gewidmeten Gemeindestraßen mit zulässigen Geschwindigkeiten über 30 km/h gibt es baulich geschützte Radwege. Diese haben eine durchgehend ebene Oberfläche ohne Bordsteinkanten. Sie sind baulich so gestaltet, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.
2. Durchgängiges und leistungsfähiges Rad-Vorrangnetz
Ein lückenloses Netz aus Rad-Vorrangrouten verbindet alle Stadtteile und wichtige Orte des öffentlichen Lebens wie z. B. Hochschulen, Bahnhöfe und Kultureinrichtungen.
Unter Rad-Vorrangrouten sind zusammenhängende Radverkehrsanlagen mit ebenen Oberflächen zu verstehen. Rad-Vorrangrouten ermöglichen kurze Fahrzeiten mit geringem Zeitverlust und wenigen Stopps sowie ein hohes Radverkehrsaufkommen.
3. Sicherere Kreuzungen und Einmündungen
Gemeindestraßen sind an Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten baulich so gestaltet, dass freie Sichtbeziehungen für und auf den Radverkehr gegeben sind und Kraftfahrzeuge möglichst nur langsam abbiegen können. Radwege sind an Ampeln baulich so gestaltet, dass eine Fahrradampel mit Gelbphase möglich ist und ausreichend große Radaufstellflächen vorhanden sind.
4. Mehr Radabstellplätze im öffentlichen Raum
Im gesamten Stadtgebiet sind gut zugängliche Abstellmöglichkeiten vorhanden, an denen Fahrräder stabil angeschlossen werden können. Diese bieten auch Platz für Lastenräder und Kinderanhänger. Orte des öffentlichen Lebens und zentrale Haltestellen im Bus- und Straßenbahnnetz (ÖPNV-Knoten) haben genügend Radabstellanlagen, die möglichst vor Diebstahl und Witterung schützen.
5. Mehr Radabstellplätze in allen Wohngebäuden
Regelung im Neubau. Bis Ende des Jahres 2021 ist die städtische Stellplatzsatzung dahingehend geändert, dass in Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden mit Wohnungen ein Abstellplatz für Fahrräder für je 25 m² Wohnfläche sowie ein Sonderabstellplatz für Elektrofahrräder, Lastenräder, Behindertenfahrräder und Fahrradanhänger je 50 m² Wohnfläche nachzuweisen sind und damit die Abstell- und Sonderabstellplätze insgesamt um 80 % erhöht werden.
Für die anderen Gebäudetypen der Stellplatzsatzung wie Büro-, Verwaltungs- und Praxisräume, Versammlungsräume, Sportstätten, Gaststätten, Verkaufsstätten, Gewerbebauten und Schulen sind die Anforderungen an Radabstellplätze entsprechend angehoben.
Regelung für Altbauten. Bei Bestandsgebäuden haben die Eigentümer auf Antrag die Möglichkeit, bis zu 25% der vorhandenen Kfz-Stellplätze durch Umwandlung dieser in Fahrrad- und Sonderabstellplätze im oben benannten Umfang zu ersetzen.
6. Kommunikation
Es wird jährlich ein schriftlicher Fortschrittsbericht veröffentlicht.
Um die Kommunikation zwischen Bürger*innen und Verantwortlichen für den Verkehr zu verbessern, schließt sich die Stadt Augsburg einer Online-Meldeplattform wie z. B. RADar an, auf der Radfahrer*innen jederzeit störende und gefährliche Wegstellen melden können.